Allgemeine Geschäftsbedingungen
Bedingungen für die Nutzung unserer Dienstleistungen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Aether-osprey (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") über die Erbringung von Handwerksleistungen im Bereich Badsanierung und verwandte Dienstleistungen.
(2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Leistungen auf unserer Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
(2) Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch den Beginn der Ausführung der Arbeiten zustande.
(3) Der Auftragnehmer behält sich vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem schriftlichen Angebot des Auftragnehmers sowie der Auftragsbestätigung.
(2) Änderungen oder Ergänzungen des Leistungsumfangs bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam.
(3) Zusätzliche Leistungen, die sich während der Ausführung als notwendig erweisen, werden gesondert vergütet, sofern der Auftraggeber diesen zugestimmt hat.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die im Angebot genannten Preise. Alle Preise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Die auf der Website genannten Preise sind Richtwerte und können je nach Umfang und Komplexität des Projekts variieren.
(3) Die Zahlung erfolgt wie folgt, sofern nicht anders vereinbart:
- 30% bei Auftragserteilung als Anzahlung
- 40% bei Beginn der Arbeiten
- 30% nach Abnahme der Leistung
(4) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(5) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen.
§ 5 Ausführungsfristen
(1) Die vereinbarten Termine für den Beginn und die Fertigstellung der Arbeiten sind verbindlich, sofern sie schriftlich bestätigt wurden.
(2) Verzögerungen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat (z.B. höhere Gewalt, Lieferverzögerungen von Zulieferern, unvorhergesehene bauliche Gegebenheiten), führen zu einer entsprechenden Verlängerung der Ausführungsfrist.
(3) Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich über absehbare Verzögerungen.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die für die Durchführung der Arbeiten notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, insbesondere:
- Freien Zugang zur Baustelle zu gewährleisten
- Strom- und Wasseranschlüsse zur Verfügung zu stellen
- Räumlichkeiten für die Lagerung von Materialien bereitzustellen
(2) Verzögerungen oder Mehrkosten, die durch die Verletzung dieser Pflichten entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
§ 7 Abnahme
(1) Nach Fertigstellung der Arbeiten erfolgt eine gemeinsame Abnahme. Der Auftragnehmer lädt den Auftraggeber hierzu mit angemessener Frist ein.
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Abnahme innerhalb von 12 Werktagen nach Fertigstellungsmitteilung durchzuführen.
(3) Bei der Abnahme festgestellte Mängel sind in einem Abnahmeprotokoll festzuhalten. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
§ 8 Gewährleistung
(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt 5 Jahre ab Abnahme für Arbeiten an Bauwerken gemäß § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB.
(2) Bei Mängeln hat der Auftragnehmer zunächst das Recht zur Nacherfüllung. Der Auftraggeber setzt hierzu eine angemessene Frist.
(3) Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Mängel, die auf unsachgemäße Behandlung, natürliche Abnutzung oder Eingriffe Dritter zurückzuführen sind.
§ 9 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
§ 10 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Materialien und Einrichtungsgegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
§ 11 Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Frankfurt am Main, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: Oktober 2024